Jugendschutz
Liebe Musikfreunde,
wir bitten die Konzertbesucher unter 14 Jahren, dass unten aufgeführte Formular von Ihrem gesetzlichen Vormund ausfüllen zu lassen. Da Musikkonzerte nicht zu Tanzveranstaltungen gezählt werden, gelten nicht die zeitlichen Beschränkungen für Discobesuche. Daher dürfen Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahren) Konzerte bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten (beliebige Personen über 18) besuchen.